Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
• Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sander Elektrische Anlagen GmbH (im Folgenden: Sander Elektrische Anlagen) maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als Sander Elektrische Anlagen ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
• Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
II. Preise, Zahlungsbedingungen und Vertragsschluss
• Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons “Bestellung senden” geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Waren zustande.
• Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager Sander Elektrische Anlagen ausschließlich Verpackung, Lieferung und Lieferversicherung, wenn dies nicht anders in einem Angebot bzw. Kostenvoranschlag vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
• Hat Sander Elektrische Anlagen die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten.
• Zahlungen sind frei Zahlstelle Sander Elektrische Anlagen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum, wenn nicht anders vereinbart, zu leisten.
• Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
• Wir behalten uns vor, bei Erkennbarkeit der Gefährdung der Kaufpreiszahlung erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorbehalt der Vorkasse). Sollten wir von diesem Vorbehalt der Vorauskasse Gebrauch machen, werden wir Sie nach Ihrer Bestellung unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Zahlung des Kaufpreises nebst Versandkosten.
III. Eigentumsvorbehalt
• Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum Sanders Elektrische Anlagen bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Sander Elektrische Anlagen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 v.H. übersteigt, wird Sander Elektrische Anlagen auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
• Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
a) Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt Sander Elektrische Anlagen seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller Sander Elektrische Anlagen mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von Sander Elektrische Anlagen in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
b) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller Sander Elektrische Anlagen die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
c) Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Bestellers nahe legen, ist Sander Elektrische Anlagen berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann Sander Elektrische Anlagen nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
d) Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung erfolgt für Sander Elektrische Anlagen. Der Besteller verwahrt die neue Sache für Sander Elektrische Anlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware.
e) Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht Sander Elektrische Anlagen gehörenden Gegenständen steht Sander Elektrische Anlagen Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Sofern der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind sich Sander Elektrische Anlagen und der Besteller darüber einig, dass der Besteller Sander Elektrische Anlagen Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einräumt.
f) Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Besteller hiermit Sander Elektrische Anlagen seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Sander Elektrische Anlagen in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der Sander Elektrische Anlagen abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
g) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Sander Elektrische Anlagen unverzüglich zu benachrichtigen.
h) Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Sander Elektrische Anlagen nach Mahnung zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche bleiben daneben bestehen.
IV. Fristen für Lieferungen und Verzug
• Kommt Sander Elektrische Anlagen in Verzug, kann der Besteller eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Streik, Aussperrung oder ähnliche Ereignisse zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
• Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen Sander Elektrische Anlagen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
• Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder wird die Lieferung nach Anzeige der Versandbereitschaft um mehr als einen Monat verzögert, kann dem Besteller für jede angefangene Woche Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
V. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über:
• bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von Sander Elektrische Anlagen gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
• bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.
Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.
VI. Entgegennahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
VII. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
• Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
• Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Sander Elektrische Anlagen nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Sander Elektrische Anlagen verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
• Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
• Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
• Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
• Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Nr. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
• Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
• Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
• Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
• Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
VIII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
• Sofern nicht anders vereinbart, ist Sander Elektrische Anlagen verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch, von Sander Elektrische Anlagen erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet Sander Elektrische Anlagen gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 9 bestimmten Frist wie folgt:
a) Sander Elektrische Anlagen wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies Sander Elektrische Anlagen nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts oder Minderungsrechte zu.
b) Die Pflicht Sanders Elektrische Anlagen zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. VII Nr. 3 bis 6.
c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen battery-directs bestehen nur, soweit der Besteller Sander Elektrische Anlagen über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und Sander Elektrische Anlagen alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderung oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
• Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
• Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von Sander Elektrische Anlagen nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von Sander Elektrische Anlagen gelieferten Produkten eingesetzt wird.
• Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a. geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. VII Nr. 2 und 10 entsprechend.
• Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend.
• Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen Sander Elektrische Anlagen und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
IX. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
• Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass Sander Elektrische Anlagen die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
• Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 1 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb Sander Elektrische Anlagen erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Sander Elektrische Anlagen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will sie von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
X. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Für alle außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge oder Fernabsatzverträge zwischen Sander Elektrische Anlagen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist für die Ausübung des Widerrufsrechts einheitlich 14 Tage. Dieses Widerrufsrecht erlischt auch dann, wenn keine Belehrung stattgefunden hat, nach 12 Monaten und 14 Tagen.
Für alle außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge oder Fernabsatzverträge zwischen Sander Elektrische Anlagen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Sander Elektrische Anlagen GmbH, Boschstr. 4 in 71287 Weissach, Telefon: 07044-400960, Fax: 07044-4009699, info@sander-batterien.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Rücksende-/Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten,
an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Rücksende-/Widerrufsformular
XI. Gerichtsstand, salvatorische Klausel
• Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz Sander Elektrische Anlagen GmbH. Sander Elektrische AnlagenGmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
• Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
• Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: 06.03.2018